II. Das kurze Bekenntnis von Angogna vom 12. Dezember 1532

Kurzes Glaubensbekenntnis, aufgestellt durch die ministres und Familienchefs der piemontesischen Täler, die am 12. Dezember 1532 in Angrogna versammelt waren.
  1. Die Art des Gottesdienstes. Wir glauben, dass der Gottesdienst im Geist und in der Wahrheit gehalten werden muss, denn Gott ist Geist, und wer ihn anbetet, muss ihn im Geist und in der Wahrheit anbeten.
  2. Die Erwählung. Alle, die gerettet wurden oder es noch werden, hat Gott vor Grundlegung der Welt erwählt.
  3. Ihr Gelingen. Es ist unmöglich, dass die, die zum Heil verordnet sind, nicht gerettet werden.
  4. Vom freien Willen. Jeder, der den freien Willen behauptet, verleugnet völlig die Prädestination und die Gnade Gottes.
  5. Von den guten Werken. Nur das von Gott verordnete Werk ist gut, und nur das von ihm verbotene ist schlecht.
  6. Vom Schwur. Ein Christ kann beim Namen Gottes schwören, ohne Matthäus 5,24 zuwiderzuhandeln, vorausgesetzt, dass der, der schwört, Gottes Namen nicht umsonst benützt. Dieser ist dann nicht vergeblich benützt, wenn der Schwur zum Ruhm Gottes und zum Heil des Nächsten dient. Man kann vor der Obrigkeit schwören, weil diese in ihrem Amt, sie glaube oder nicht, die Macht von Gott hat.
  7. Gegen die Ohrenbeichte. Die Ohrenbeichte ist nicht von Gott befohlen, noch durch die Heilige Schrift bestimmt. Die wahre Beichte des Christen ist die, Gott allein zu beichten, dem Ehre und Ruhm gebühren. Es gibt noch eine andere Art von Beichte, wenn einer sich mit seinem Nächsten versöhnt, wovon bei Matthäus und in Johannes 5 gesprochen ist. Eine dritte Beichte ist die, wenn einer öffentlich einen Fehler begangen hat und diesen auch öffentlich bekennt.
  8. Vom Ruhetag. Am Sonntag sollen wir unsere Handarbeit liegen lassen zur Ehre und zum Ruhm Gottes und aus Liebe zu unseren Bediensteten, und damit wir uns dem Hören des Wortes Gottes zuwenden.
  9. Gegen die Rache. Dem Christen ist es nicht erlaubt, sich zu rächen, wie das auch geschehe.
  10. Von der Obrigkeit. Ein Christ kann über andere Christen regieren.
  11. Vom Fasten. In der Schrift gibt es keine Bestimmungen über das Fasten der Christen.
  12. Von der Ehe. Die Ehe ist niemand verboten, von welchem Stand und Rang er sei.
  13. Gegen den Zölibat. Wer die Ehe verbietet, lehrt Teufelsdoktrin.
  14. Von der Gabe der Enthaltsamkeit. Wer diese nicht hat, soll heiraten.
  15. Vom Pfarrerwechsel. Die Diener des Wortes Gottes müssen keineswegs von Ort zu Ort wandern, es sei denn von großem Nutzen für die Kirche.
  16. Von ihren Gütern. Es ist keineswegs unvereinbar mit der apostolischen Kirche, dass die ministres eigenen Besitz für den Unterhalt ihrer Familien haben.
  17. Von den Sakramenten. Betrifft die Materie der Sakramente. Die Heilige Schrift setzt nur zwei Sakramente fest, die uns Jesus Christus gelassen hat, Taufe und Eucharistie, die wir zum Zeugnis empfangen, dass wir in der heiligen Gemeinschaft, in die wir durch die Taufe eingetreten sind, verharren wollen und zum Gedächtnis des Leidens von Jesus Christus , der für unsere Erlösung gestorben ist und der uns durch sein kostbares Blut von unseren Sünden gewaschen hat.
Quellen:
Diterici, W.: „Die Waldenser und ihre Verhältnisse zu dem brandenburg-preußischen Staat.“ Berlin, Posen, Bromberg 1981. Zitiert aus Kiefner, Theo: „Die Waldenser auf ihrem Weg aus dem Val Cluson durch die Schweiz nach Deutschland 1532-1755“, Band 1, Göttingen 1986. 2. Auflage, Seiten 344-345.
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